Vogelschutz - Wassersport

Vogelschutz

Wassersport

Der Deutsche Segler-Verband und das Umweltministeriums Schleswig-Holstein haben gemeinsam eine freiwillige Vereinbarung zum Schutz von rastenden Meeresvögeln in den Europäischen Vogelschutzgebieten im schleswig-holsteinischen Küstenmeer der Ostsee unterzeichnet. Auch der VDWS (Verband Deutscher Windsurfschulen) ist dieser Vereinbarung beigetreten. Diese Vereinbarung hat das Ziel, ordnungsrechtliche Verbote für Wassersportler zu verhindern.

Die Pressemitteilung des DSV erklärt: „Kern der Vereinbarung ist, dass Wassersportler in der Zeit vom 16. November bis 1. März bestimmte Gebiete meiden, wenn das Ostseeinformationszentrum Eckernförde (OIC) dort tagesaktuell große Vorkommen von Nahrung suchenden oder rastenden Meeresvögeln feststellt. In dieser Zeit benötigen die Wasservögel besondere Ruhe, um den Winter gut zu überstehen und im Frühjahr in gutem Ernährungszustand den Heimflug in ihre nordischen Brutgebiete antreten zu können.

„Wir hoffen, dass es durch diese freiwillige Vereinbarung gelingt, ordnungsrechtliche Verbote für die sensiblen Schutzzonen zu verhindern. Die Einhaltung der „Zehn Regeln für das Verhalten des Wassersports in der Natur“ ist für jeden verantwortungsbewussten Wassersportler ohnehin eine Selbstverständlichkeit“, sagte DSV-Präsident Dr. Lochbrunner. „Es ist nachvollziehbar, dass die Vögel im Winter ihre Ruhe brauchen. Und es ist gut, dass alle Wassersportarten – egal, ob motor-, wind- oder muskelbetrieben – gleichbehandelt werden. Daher bin ich zuversichtlich, dass diese freiwillige Vereinbarung von allen Wassersportlern beachtet wird.“

Der DSV und weitere der Vereinbarung beigetretene Verbände appellierten an ihre Mitglieder, sich an die vereinbarten Regeln zu halten, damit weitergehende Regelungen seitens des MELUR nicht erforderlich werden.

Große Teile der schleswig-holsteinischen Ostsee sind u.a. zum Schutz von rastenden und überwinternden Wasservögeln wie Eider- und Trauerente als Europäische Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Teile dieser Gebiete sind gleichzeitig wichtige Wassersportreviere für Segler, Kiter oder Surfer.

Neben den o.g. Regelungen zu den großflächigen Europäischen Vogelschutzgebieten nimmt die Vereinbarung auch Bezug auf die hierin gelegenen Naturschutzgebiete. Für diese hat das MELUR beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zeitlich und räumlich differenzierte Befahrensverbote für alle segel- und motorbetriebenen Wasserfahrzeuge beantragt. Bis zum Erlass der Befahrensregelungen rufen die Partner der Freiwilligen Vereinbarung dazu auf, auf ein Befahren dieser Gebiete freiwillig zu verzichten.

Das Ministerium und der DSV rufen die in Schleswig-Holstein aktiven Verbände des Wassersportes und des Naturschutzes dazu auf, dem Vertrag beizutreten und damit zu einer erfolgreichen Umsetzung beizutragen. Beigetreten ist bereits der Verband Deutscher Wassersport Schulen (VDWS) sowie der Segler-Verband Schleswig-Holstein. Die Vereinbarung steht allen schleswig-holsteinischen Wassersportvereinen und -verbänden offen.

Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung wird auch eine Arbeitsgruppe etabliert, die u.a. Ziele für eine weitere Zusammenarbeit erarbeiten soll. In diese Arbeitsgruppe werden alle unterzeichnenden Verbände eingebunden werden.“

Das Bild zeigt Thomas Weinhardt, Präsident des Verbandes Deutscher Wassersportschulen, Robert Habeck, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Andreas Lochbrunner, Präsident des DSV und Jens Brendel, Vorsitzender des Segler-Verbandes Schleswig-Holstein (v.l.n.r.)

26.09.2016 © DAILY DOSE