Antwort, 09.05.2006 06:52 von DMac
Zitat: nun ja. wer bitte kontrolliert das? im zweifelsfall ist man auf dem weg zum auto auf einer bananenschale ausgerutscht.
klaro, solange du am strand oder auf dem parkplatz nur ein auto oder sonstwas beschädigst kannst du es so drehen. klar ist auch, das das versicherungsbetrug ist, mal so ganz unter uns, und das ist strafbar und schon lange kein kavaliersdelikt mehr. die gangart der versicherungen bei nachgewiesenem versicherungsbetrug wird da auch in letzten jahren etwas härter. aber das muss jeder selber wissen.
aber was ist, wenn du wirklich mal einen beim surfen - also auf dem wasser - überbügelst? der gerettet werden muss z.b. von der dlrg oder ähnlichem verein? dann kannst du dich nicht rausreden, weil es ein rettungsprotokoll über den einsatz gibt - und natürlich auch noch nennbare zeugen. die macke im auto kannst evtl. noch selber zahlen - die lebenslangen kosten für das pflegeheim des übergebügelten querschnittsgelähmten wohl eher nicht.
tut euch und evtl. eurer familie das nicht an - mit einer haftpflicht incl. auf dem wasser gesteuerter geräte seid ihr auf der sicheren seite.
cu on water
dmac