Antwort, 16.06.2010 17:57 von SebTheNomad
HI!
eigentlich sollte der surfschulbesitzer derjenige sein, der genau weiss ob man laut franz. gesetz einen schein für schulungen braucht und auch ob man schon volljährig sein muss. der VDWS stellt meines wissens nach lehrerlizenzen auch erst mit vollendetem 18ten lebensjahr aus.
als assistent brauchst du sicher keinen schein, da du dann ja auch keine schulungen machst.
auch als praktikant machst du eigentlich keine selbstständigen schulungen sonder bereitest den unterricht mit einem ausgebildeten lehrer vor und übernimmst im laufe der zeit immer größere bereiche der schulung, aber eben immer im beisein des lehrers. (so sollte es an einer seriösen schule sein)
da du ja wohl schon einige praktika gemacht hast, könntest du wahrscheinlich selbstständig als lehrer arbeiten (zumindest nach einer kurzen eingewähnungphase, jedes revier ist anders,...) und genau da ist dann halt das problem mit der franz. gesetzgebung, über die der surfschulbesitzer bescheid wissen sollte.
als praktikant und assistent ist ein gehalt/entschädigung sehr wohl üblich...für assistenten ist 15,-/Tag + verpflegung und unterkunt+ benützung des surfmaterials ein ganz guter richtwert. Praktikanten etwas mehr...
Surfleher bekommen in der regel ein grundgehalt und werden dann auf provisionsbasis an den von ihnen gehaltenen schulungen beteiligt. es gibt aber auch andere gehaltskonzepte.
viel spass in frankreich
hang loose