Antwort, 04.07.2006 17:34 von Unregistriert
Ich merke mir die 1. Regel, indem ich sie an den Straßenverkehr angepasst betrachte. Wenn du den Wind von rechts hast hast du Vorfahrt vor jemanden, der den Wind von links hat. Also rechts vor links. Haben beide Wind von rechts, bzw. von links, dann gilt Lee vor Luv.
Und natürlich der Überholende hält sich frei. Immer auf asureichend Abstand achten. Also so, dass dein Material beim Schleudersturz oder Spin Out nicht den anderen Surfer berührt.
UND REGEL NUMMER 4: FAHRE NIE OHNE EINE WASSERSPORT-HAFTPFLICHT (Surferhaftpflicht) und wenn du jemanden im Wasser schädigst oder das Material anderer berührst erst vergewissern, ob was passiert ist. Dann weiter surfen! So wie im Straßenverkehr. Einer meiner Kumpanen hat am Brouwersdam ein im Wasser liegendes Segel eines Gestürzten überfahren, hat 'tschuldigung' gesagt und ist weiter gefahren. Zwei Wochen später kam Post von der holländischen Staatsanwaltschaft. Vorladung und Anhörung zur Sachbeschädigung. Hatte sich der GEschädigte die KFZ Nr. aufgeschrieben und Anzeige erstattet. Das Ende vom Lied waren 50 Euro zur Segelreparatur (Minischramme, jedoch aufgrund außergerichtlicher Eingung Güte walten lassen), 70Euro Behördenkosten und 250 Euro aufgrund des unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Direktes verhandeln an Ort und Stelle wäre günstiger. Und mein Kumpel hat noch Glück gehabt. Bei Personenschäden siehts sehr düster aus! Unterlassene Hilfeleistung... Hab ich auch mal am Brouwersdam erlebt. Da hat die Wasserschutzpolizei den Surfer ziemlich unsanft aus dem Wasser geholt.