Antwort, 24.10.2005 11:56 von Unregistriert
Nur noch eins um die richtig abzusichern: Lass dir, da dein Shop ja nicht auf deiner Seite ist den Austausch schriftlich bestätigen, da der Gesetzgeber auf die 6Monate bei dem Neuprudukt abstellt. Also nicht der Kauftermin entscheident ist sondern, dass das ding 6Monate halten soll! du hast dann wieder 6monate Zeit, in denen der Shop es dir nachweisen muss!
Auch wenn es sich hier wieder alles wie Rechtsverdreher gewäsch anhört, aber manche Shops versuchen einem da auch immer alle Ansprüche auszureden! Verstehe ich ja auch, aber momentan hat man halt so schöne Anprüche als kunde...
MFG