Antwort, 02.05.2011 18:47 von Schotstart
richtig,
besitzer ist nicht gleich eigentümer.
waren bleiben gemeinhin bis zur vollständigen bezahlung eigentum des shops.
zudem weisst du dass die sachen nicht für dich sind, gutgläubiger erwerb ist somit ausgeschlossen.
ausserdem: sei kein arsch;)