Antwort, 01.10.2013 13:31 von jojo
Fordere am besten eine Rückabwicklung, da du eventuell über den Zustand der Ware getäuscht wurdest. Wenn der Verkäufer dir einen guten Zustand verspricht, die gelieferte Ware ab einen anderen Zustand hat, dann könnte das eine bewusste Täuschung sein. Dies wäre sogar strafrechlich relevant (eine Art von Betrug).
Ein seriöser Verkäufer wird sich sicher auf eine Rückabwicklung einlassen oder auf eine nachträgliche Preisminderung.
Bitte nichts verwechslen:
Beim Verkauf von privat zu privat gilt nicht das generelle Recht auf Rückgabe innerhalb von 14 Tagen (wie es gewerblichen Anbieter einräumen müssen) oder eine Gewährleistung, aber es kommt trotzdem ein Kaufvertrag zustande, bei dem die gekaufte Ware den beschriebenen Zustand erfüllen muss. Ist dies nicht der Fall und der Verkäufer nicht einsichtig, würde ich den Rechtsweg wählen.
Vielleicht gibt es unter den Usern einen Anwalt, der das beste Vorgehen mal in Stichworten skizzieren könnte?