Aktionsplan Ostseeschutz 2030

Aktionsplan Ostseeschutz 2030

Ein komplexes Gefüge aus Maßnahmen soll allen gerecht werden. Neue Einschränkungen wird es trotzdem geben.

Über den Sinn eines Nationalparks Ostsee wurde erbittert gestritten. Unter anderem nach weitreichenden Protesten, sowie einem Konsultationsprozess, der von der Eisenschmidt Consulting Crew im Auftrag der Landesregierung Schleswig Holstein geführt wurde, ist der Nationalpark vorerst vom Tisch. Stattdessen soll der "Aktionsplan Ostseeschutz 2030" helfen, die Ostsee gesünder zu machen.

Der Aktionsplan Ostseeschutz 2030 ist ein grober Maßnahmenkatalog. Generell bezieht der Plan die Beseitigung von Altlasten (Munition) und auch die Verringerung der Eutrophierung (Landwirtschaft) ein. Aber es werden eben auch weitere Ruhezonen zum Beispiel für Vögel geschaffen, deren Einrichtung den gerätegebunden Wassersport einschränken werden. Es sollen aber auch Zonen innerhalb der Schutzgebiete eingerichtet werden, in denen der Wassersport erlaubt werden soll. Wie die genaue Lage und Größe der Wassersportzonen innerhalb der neu errichteten Schutzgebiete aussehen wird, wird in dem vorliegenden Dokument noch nicht definiert.

  • Es wird neue Schutzgebiete geben und zwar:
    - Gebiet Schlei bis Gelting
    - Gebiet südliche Hohwachter Bucht
    - Gebiet westlich Fehmarn

    Westlich von Fehmarn wird ein großer Bereich unter strengen Schutz gestellt, aber es wird spezielle Wassersportzonen geben. Zitat Abschlussbericht ab Zeile 351: "Im Gebiet westlich von Fehmarn werden zwei räumlich eingrenzte Zonen bestimmt, in denen das Ausüben von Wassersport ganzjährig erlaubt sein wird. Gleiches gilt für das Gebiet Schlei bis Gelting, wo es eine solche Zone geben wird."

    Zitat Abschlussbericht ab Zeile 380: "Gerätegebundene Wassersportarten werden von November bis Ende März in intensiven und ausgewiesenen Rastvogelgebieten außerhalb der für Wassersport vorgesehenen Zonen ausgeschlossen."
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen soll es für bestimmte motorisierte Wassersportgeräte (Jet Skis) geben, um die Geräuschkulisse für Wale zu reduzieren.

    Zitat Abschlussbericht ab Zeile 397: "Geschwindigkeitsbeschränkungen für bestimmte motorisierte Wasserfahrzeuge, z. B. von Speedbooten, Jet-Ski..."
  • Zugangsbeschränkungen zu Strandgebieten, in denen gebrütet wird:
    Zitat Abschlussbericht ab Zeile 426: "Fortsetzung der Regelung, dass in besonders sensiblen Küstenbereichen kein Starten/Anlanden während der Brutzeit von April bis Ende Juli mit Wassersportgeräten aller Art in bestehenden landseitigen NSGen möglich ist"
  • In den bestehenden Natura 2000 Schutzgebieten kann "Wassersport kann ganzjährig uneingeschränkt betrieben werden."
    Hier wird wie folgt eingeschränkt: "Maßnahmen im Rahmen von Freiwilligen Vereinbarungen mit den Wassersportverbänden sowie gemeinsame Überprüfung von deren Wirksamkeit"

Wer sich tiefer in die Materie einarbeiten möchte, findet die Dokumente zum Konsultationsprozess sowie den Abschlussbericht unter folgenden Links:

Deeplink Dokumentation Konsultationsprozess:
www.schleswig-holstein.de/...

Deeplink Abschlussbericht:
www.schleswig-holstein.de/...

21.03.2024 © DAILY DOSE  |  Text: Christian Tillmanns  |  Fotos/Grafiken: Screenshots / www.schleswig-holstein.de